Forstliche Beratung ist in Brandenburg ein Fördertatbestand, der zu 100 % gefördert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen sind die Lage des Forstbetriebes im Land Brandenburg und die Bestätigung des Beraters durch das zuständige Landesministerium als „Anerkannter forstlicher Berater“ für Brandenburg.
Das Besondere an dieser Förderung ist neben der 100 % Kostenübernahme durch den Fördergeber, dass der Zuberatende keine weiteren Aufgaben wie Antragstellung, Abrechnung o.ä. zu bewältigen hat, weil diese von dem beauftragten Berater erledigt werden müssen.
Die möglichen Inhalte der Beratung erstrecken sich auf folgende Themen:
Ein Anerkannter forstlicher Berater hat ein vorgeschriebenes Anerkennungsverfahren durchlaufen und wird jährlich zu aktuellen Themen geschult.
Seit Beginn der Fördermöglichkeit bin ich als „Anerkannter forstlicher Berater“ bestätigt und kann förderfähige Beratungen anbieten. Details zur Beratung und der Fördermöglichkeiten werden vorab in einem erläuternden Gespräch erörtert.